Allgemeine Reisebedingungen für Mehrtagesfahrten, Gruppen-, Schüler- und Vereinsreisen

Sehr geehrter Reisegast,
es freut uns, daß Sie sich entschlossen haben, Ihre nächste Reise bei Reise Schieck zu buchen. Wir setzen unsere ganze Erfahrung ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten. Wir empfehlen Ihnen, vor Abschluß des Reisevertrages die folgenden Bedingungen sorgfältig zu lesen, welche in Ergänzung der Paragraphen 651 a ff. BGB (Reisevertragsrecht) vereinbart werden.

§ 1. Buchung
1.1. Mit Ihrer Anmeldung auf Grundlage unseres Kataloges bieten Sie Reise Schieck den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung durch Reise Schieck zustande.
1.2. Der Reiseanmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten aller auf seinen Namen angemeldeten Reiseteilnehmer.

§ 2. Zahlung
2.1. Nach Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises aufgerundet auf 10,00 EUR fällig. Der restliche Reisepreis ist 14 Tage vor Reisebeginn, bei kürzeren Buchungen als 14 Tage vorher sofort, jeweils nach Aushändigung der restlichen Reiseunterlagen inkl. Sicherungsschein fällig. Stornierungs-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

§ 3. Inhalt des Reisevertrages
3.1. Der Umfang der von Reise Schieck geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus den in unseren Prospekten und sonstigen Unterlagen für die jeweilige Reise abgedruckten Beschreibungen, Abbildungen und insbesondere unserer Reisebestätigung. Diese hat im Zweifel Vorrang. Bei Vorausbuchungen können sich aus dem für den Reisezeitraum geltenden Prospekt Änderungen der Leistungen ergeben. Diese sind ohne weitere Erklärung für die jeweilige Reise maßgebend. Im übrigen bedürfen Änderungen zu den aufgeführten Leistungen bzw. der Reisebedingungen in jedem Fall der Schriftform und sind ausschließlich mit Reise Schieck zu vereinbaren.
3.2. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisekataloges einschließlich der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

§ 4. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Reiseantritt
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von Reise Schieck nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir sind verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen oder -abweichungen sofort in Kenntnis zu setzen.

4.2. Erhöhen sich nach Abschluß des Reisevertrages die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder ändern sich nach Abschluß des Reisevertrages die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, behalten wir uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Die Preise werden in dem Umfang geändert, wie sich die erhöhten Beförderungskosten bzw. Abgaben pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken, bei Wechselkursänderungen werden die Preise in dem Umfang geändert, wie sich deren Änderung pro Person, der Zahl der Unterkunftseinheiten, der Kapazität und dem Preisverhältnis der einzelnen Reiseleistungen zueinander auswirkt. Reise Schieck hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 10 %, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Gebühr vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muß unverzüglich und schriftlich gegenüber Reise Schieck erklärt werden.

§ 5. Reiserücktritt und Umbuchung durch den Kunden
5.1. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt werden folgende Stornierungsgebühren bei Busmehrtagesfahrten pro Person pauschal erhoben:
• bis 28 Tage vor Reisebeginn 25 EUR pro Person
• ab 27 bis 22 Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
• ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
• ab 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
• ab 7 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
• bei Stornierung am Abreisetag oder bei Nichtanreise 90% des Reisepreises.
5.2. Der Nachweis und die Geltendmachung höherer Stornokosten bleibt ausdrücklich vorbehalten. Grundlage der Berechnung der Stornierungsgebühr bildet der Reisepreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung in schriftlicher Form. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Reisenden unbenommen.
5.3. Umbuchungen von Reiseterminen und Reisezielen bei Busmehrtagesfahrten, die innerhalb einer Frist von 28 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, sind grundsätzlich durch einen Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den unter Ziff. 5.1 genannten Konditionen und nachfolgender Neubuchung, soweit verfügbar, möglich. Umbuchungen von Reiseterminen und Reisezielen bei Flug- und Schiffsreisen sind grundsätzlich durch einen Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den unter Ziff. 5.1 genannten Konditionen und nachfolgender Neubuchung, soweit verfügbar, möglich. Umbuchungen, bei denen sich lediglich der Abfahrtsort ändert bzw. andere Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 pro Buchung realisiert. Das gleiche gilt für Umbuchungen vor dem in Satz 1 bei Busmehrtagesfahrten genannten Zeitraum.

§ 6. Rücktritt und Kündigung durch Reise Schieck
Reise Schieck kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
• Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Reise Schieck nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
• Bis 14 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Diese beträgt in der Regel 25 Personen, es sei denn, im Katalog ist eine andere Mindestteilnehmerzahl angegeben. Der Kunde wird unverzüglich durch Reise Schieck informiert. Reise Schieck kann dem Kunden ein Alternativangebot unterbreiten. Nimmt dieses der Kunde nicht an, werden ihm bereits gezahlte Reisekosten sofort erstattet.

§ 7. Kündigung infolge höherer Gewalt
7.1. Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände, wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließung), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften u. ä. berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages.
7.2. Im Falle der Kündigung infolge höherer Gewalt kann Reise Schieck den Reisepreis verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen. Auf Anforderung des Kunden wird Reise Schieck die ersparten Aufwendungen nachweisen.
7.3. Reise Schieck ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfaßt. In jedem Falle hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, weitere Kosten, die über den vereinbarten Reisepreis hinausgehen, trägt der Kunde.

§ 8. Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann bis zum Reisebeginn verlangen, daß statt seiner ein Dritter in den Reisevertrag eintritt, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8.2. Der Reisende und der Dritte haften Reise Schieck als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
8.3. Der Reisende und der Dritte haften Reise Schieck als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstandenen Mehrkosten, regelmäßig pauschalisiert und ohne weiteren Nachweis auf 15,00 EUR.

§ 9. Gewährleistung und Schadensersatz
9.1. Gewährleistung und Schadensersatz als Veranstalter
a) Gewährleistung: Wir gewährleisten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, daß die Reise nicht mit Fehlern behaftet ist und die zugesicherten Eigenschaften aufweist.
b) Schadenersatz: Unsere vertragliche Haftung als Veranstalter ist insgesamt auf die Höhe des 3fachen Reisepreises beschränkt, soweit kein Körperschaden vorliegt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde und soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Schadensersatzanspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber dem Reisenden darauf berufen.
9.2. Gewährleistung und Schadensersatz als Vermittler Reise Schieck haftet nicht für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung (Katalog) ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Entsteht ein Schaden aufgrund fehlerhafter Vermittlungsleistung von Reise Schieck, ist die vertragliche Haftung auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der eingetretene Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bei der Vermittlung zurückzuführen bzw. es handelt sich um einen Körperschaden.

§ 10. Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen
Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder Vertretung von Reise Schieck im Reisegebiet zu richten. Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Reise Schieck anzuerkennen.

§ 11. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, Reise Schieck hat den Reisenden falsch informiert. Für eventuelle Auskünfte steht Ihnen Ihr Reisebüro oder Reise Schieck gerne zur Verfügung.

§ 12. Gepäck
Das Gepäck ist mit genauer Anschrift des Reisenden zu versehen. Für die Beförderung ist pro Person 1 Koffer bis max. 20 kg und ein Handgepäck bis max. 5 kg vorgesehen. Die Mitnahme des Gepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden; er hat auf die Ver- und Entladung besonders zu achten, da bei Verlust kein Ersatz geleistet wird, ebenso nicht bei Diebstahl oder Einbruch.

§ 13. Platzverteilung im Bus
Die Busse sind in jedem Fall Nichtraucherbusse. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Sitzplätze im Fahrzeug ist ausgeschlossen. Die Platzverteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

§ 14. Programmänderungen
Sollte die Durchführung einzelner Programmpunkte auf Grund des Wetters, der Verkehrslage oder anderer Umstände nicht sinnvoll sein, so werden von unserer Reiseleitung bzw. Vertretung gleichwertige Alternativen angeboten. Programmänderungen sind daher vorbehalten.

§ 15. Fakultative Reiseleistungen
Bei Reiseausflugsleistungen, die nicht Bestandteil des Leistungspaketes sind, kann der Kunde vor Ort entscheiden, ob er diese in Anspruch nimmt oder nicht. Die Bezahlung erfolgt vor Ort.

§ 16. Transportleistungen
Sämtliche Transportleistungen werden ausschließlich von Reise Schieck durchgeführt. Reise Schieck behält sich jedoch vor, andere Untrenehmen in Ausnahmefällen damit zu beauftragen.

§ 17. Ausschlußfrist und Verjährung
17.1. Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe durch Reise Schieck, Selbstabhilfe durch Reisenden, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Reise Schieck geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
17.2. Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Bei grobem Verschulden verjähren die vorgenannten Ansprüche in zwei Jahren.
17.3. Im übrigen gilt, insbesondere bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
17.4. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Reise Schieck oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in Textform zurückweisen.

§ 18. Gerichtsstand
Für Klagen von Reise Schieck gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Abschluß des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz von Reise Schieck maßgebend. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag der Sitz von Reise Schieck.

§ 19. Reiseveranstalter
Reise-Schieck, Inh. Reinhard Schieck e.K., Deubach 24 ,99848 Wutha-Farnroda, Tel.: 036254 81000, FAX: 036254 81002
Eingetragen beim Amtsgericht Jena, HRA 400529

§ 20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.